Fachbegriffe
Ja, flüssiger medizinischer Sauerstoff ist in Österreich eine zugelassene Arzneispezialität. Die Air Liquide Austria GmbH vertreibt dieses Produkt offiziell unter der Bezeichnung SAUERSTOFF medizinisch AIR LIQUIDE.
„Arzneispezialitäten“ sind Arzneimittel, die im Voraus stets in gleicher Zusammensetzung hergestellt und unter der gleichen Bezeichnung in einer zur Abgabe an den Verbraucher oder Anwender bestimmten Form in Verkehr gebracht werden sowie Arzneimittel zur Abgabe an den Verbraucher oder Anwender, bei deren Herstellung sonst ein industrielles Verfahren zur Anwendung kommt oder die gewerbsmäßig hergestellt werden (vgl. § 1 Abs. 5 AMG).
Ein pharmazeutischer Unternehmer ist:
Ein Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das die zentrale rechtliche Verantwortung für ein Arzneimittel oder einen Wirkstoff trägt. Es ist berechtigt, das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr zu bringen, herzustellen oder damit Großhandel zu treiben (vgl. § 2 Abs. 1 Z 13a AMG).